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BVerwG, 04.05.1987 - 9 B 207.86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.1986 - A 13 S 226/84
- BVerwG, 04.05.1987 - 9 B 207.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 04.05.1987 - 9 B 207.86
Entgegen der Ansicht des Beteiligten läßt sich dem angegriffenen Urteil keine verallgemeinerungsfähige Rechtsauffassung des Berufungsgerichts entnehmen, die zu den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184), vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 110.84 - undvom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20) in Gegensatz stehen könnte In diesen Entscheidungen ist - wie die Beschwerde zutreffend hervorhebt - ausgeführt, daß eine Verfolgung dann politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, wenn sie - zumindest auch - auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; besteht die Verfolgung - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - in Übergriffen staatlicher Sachwalter, die der Staat nicht erfolgreich unterbinden kann, reicht es aus, wenn die politische Verfolgungsmotivation in dem genannten Sinne bei dem einzelnen Sachwalter vorhanden ist.Diese Ausführungen halten sich im Rahmen der in der Entscheidung vom 17. Mai 1983 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätze.
- BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1987 - 9 B 207.86
Entgegen der Ansicht des Beteiligten läßt sich dem angegriffenen Urteil keine verallgemeinerungsfähige Rechtsauffassung des Berufungsgerichts entnehmen, die zu den Grundsätzen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - (BVerwGE 67, 184), vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 110.84 - undvom 14. März 1984 - BVerwG 9 B 412.83 (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 20) in Gegensatz stehen könnte In diesen Entscheidungen ist - wie die Beschwerde zutreffend hervorhebt - ausgeführt, daß eine Verfolgung dann politisch im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist, wenn sie - zumindest auch - auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt; besteht die Verfolgung - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - in Übergriffen staatlicher Sachwalter, die der Staat nicht erfolgreich unterbinden kann, reicht es aus, wenn die politische Verfolgungsmotivation in dem genannten Sinne bei dem einzelnen Sachwalter vorhanden ist.